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Sitzung des Petitionsausschusses – Yüksel fordert Stellungnahme des Innenministeriums

Anfang März dieses Jahres hatte der Förderkreis-vorsitzende Rolf Dymel eine Petition an den Landtag NRW gerichtet, um Unterstützung für unsere Initiative zur Errichtung einer Mahn- und Gedenkstätte im ehemaligen Herner Polizeigefängnis als Erinnerungs- und Lernort zu erhalten. Nach einer mehrmonatigen, durch die Covid-19-Pandemie bedingten Verzögerung führte der Petitionsausschuss des Landtags nun am vergangenen Donnerstag, den 05.November 2020 einen Anhörungstermin in Herne durch.

Im Anschluss an eine Besichtigung des ehemaligen Polizeigewahrsams tagte der Landtagsausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung unter Leitung des SPD-Landtagsabgeordneten Serdar Yüksel im Ratssaal der Stadt Herne – vorschriftsgemäß unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Zunächst erläuterten Rolf Dymel, Norbert Arndt und Heinz Drenseck für den Förderkreis unsere Vorhaben (zunächst die Durchführung einer temporären Ausstellung in einem Zellentrakt, perspektivisch die Errichtung einer dauerhaften Mahn- und Gedenkstätte) und verwiesen auf die breite Unterstützung in der Herner Stadtgesellschaft. Der Leiter des Emschertal-Museums, Dr. Oliver Doetzer-Berweger berichtete dazu von den bereits durchgeführten personellen und technischen Unterstützungsleistungen der Stadt Herne und betonte die städtische Bereitschaft zur Fortführung dieser Unterstützung. Vertreter mehrerer Landesbehörden (Ministerium der Finanzen, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) und der Herner SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Vogt äußerten sich anschließend detailliert zu den Vorhaben. Alle Behördenvertreter und die Vertreterin des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums berichteten von einer positiven Aufnahme unserer Initiative in ihren Institutionen.

Vom Finanzministerium und vom BLB wurden jedoch rechtliche bzw. verfahrenstechnische Hinderungsgründe angeführt, die sich nach ihrer – nicht unwidersprochenen – Sicht aus der Anwendung des BLB-Gesetzes ergäben. Demnach dürften landeseigene Liegenschaften ausschließlich Landesbehörden zur Verfügung gestellt werden, eine direkte Vermietung oder Teilvermietung an Externe sei ausgeschlossen. Sollte nach dem geplanten Umzug der Polizeiinspektion 2022 in ein neues Gebäude keine Landesbehörde an der Nutzung dieser Liegenschaft interessiert sein, könnte diese auf dem „freien Markt“ zum Kauf angeboten werden.

Zugleich wurde aber eine Möglichkeit zur Umsetzung unserer Initiative thematisiert: Die Polizei könnte einen Zellentrakt bzw. Gebäudeteil des ehemaligen Polizeigefängnisses, das beim BLB als „Leerstand“ geführt und quasi „abgelegt“ ist, anmieten und diesen Teil dem Förderkreis für die angedachte temporäre Ausstellung zur Nutzung zur Verfügung stellen bzw. untervermieten. Dann wären auch erforderliche Instandsetzungsinvestitionen gegenüber dem Hauptmieter Polizei kein Problem. Durch ein solches Verfahren könnte die vom BLB angeordnete Blockierung unseres Vorhabens aufgehoben werden.

Da der Bochumer Polizeipräsident bereits mehrfach seine Unterstützung für die Initiative zur Errichtung der Mahn- und Gedenkstätte erklärt hatte, liegt es nun an seiner zuständigen obersten Behörde, dem Ministerium des Innern NRW, entsprechend zu handeln. Der Petitionsausschuss wird daher, so erklärte der Vorsitzende Serdar Yüksel, das in der Sitzung nicht vertretene Ministerium des Innern zu einer Stellungnahme auffordern. Zugleich forderte er, dass bei einer in Aussicht stehenden Ausschreibung/Veräußerung der Liegenschaft „Polizeiamt mit ehemaligem Polizeigewahrsam“ ob intern oder extern neben dem Hinweis auf den bestehenden Denkmalschutz die Auflage zur Erhaltung/Bewahrung des ehemaligen Polizeigefängnisses als Erinnerungsort enthalten sein sollte.

Serdar Yüksel hob abschließend nochmal die große inhaltliche Unterstützung des Förderkreisvorhabens durch alle Beteiligten hervor und setzte sich dafür ein, dass im Rahmen der Ruhrkonferenz und des Steinkohlenausstiegsgesetzes NRW die Ansiedlung einer Landesbehörde in Herne gegebenenfalls in dem in Rede stehenden Gebäudekomplex in Erwägung gezogen werden sollte.

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